Transparenz-Register

Das Transparenz-Register wurde auf Grundlage eines internen Abkommens zwischen Europäischem Parlament (EP) und Europäischer Kommission (Kommission) geschaffen und am 23. Juni 2011 eingeführt.[1]

Dadurch soll die Tätigkeit (Lobbyismus) von Interessensvertretern auf europäischer Ebene, mit denen Exekutive oder Legislative beeinflusst werden könnten, erfasst und kontrolliert werden und für den Unionsbürger (der Zivilgesellschaft) Informationen darüber bereitgestellt werden. Dadurch soll auch der Dialog von politischen Entscheidungsträgern in Europa offen und transparent erfolgen.[2]

  1. Aktuell.: Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenz-Register für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, ABl. L 277, 11 vom 19. September 2014. „Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vom 23. Juni 2011, die mit dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit verliert“ (Pkt. IX, Zif. 36 der Vereinbarung 2014).
  2. Siehe Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union sowie 1. Erwägungsgrund der Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament (EP) und Europäischer Kommission (Kommission) aus dem Jahr 2011.

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